Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn dieses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.
Archiv nach Schlagworten: Kindeswohl
Zunehmende Angst vor Jugendämtern
Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kinder führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kritik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffentlichkeit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.
Kind verwahrlost – Jugendamt hat Sorgerecht
Keller-Kind: Jugendamt unter Druck
Überraschende Wendung im Fall des verwahrlosten Dreijährigen, der von seinen Eltern offenbar über Wochen im Keller eingesperrt worden war. Laut Oberlandesgericht hat das Jugendamt des Kreises Segeberg bereits seit zwei Jahren das nahezu komplette Sorgerecht für die sechs Kinder der Familie.[..]
Öffentliche Empörung über Jugendämter
Peter Hahne hatte vor längerer Zeit in der BILD einen kurzen, aber prägnanten Beitrag zum Tod des Pflegekindes Chantal geschrieben. Er klagt das Versagen von Umwelt und Behörden an. Zwar geißelt er in erster Linie das Jugendamt, nimmt aber auch Nachbarn, Lehrer und Mitschüler in die Verantwortung. Haben die Menschen nichts gesehen oder etwa doch, und das Jugendamt hat trotzdem nichts unternommen?
Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter
Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröffentlichten Einigung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familiengericht als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.
Frau vergiftete Sohn wegen Sorgerechtsvorteil
Eine 33-jährige Baselbieterin brachte wegen eines Streits mit dem Ex-Mann ihr Kind mit Medikamenten fast um. Trotzdem lebt der Bub wieder bei seiner Mutter.
Um sich einen Vorteil im Sorgerechtsstreit zu verschaffen, gab die Baselbieterin Sarah F.* ihrem dritten Kind 2008 eine Tablette Ritalin. Anschliessend fuhr sie mit dem zweieinhalbjährigen Bub ins Spital, wo die Ärzte das Medikament feststellten. Der Vorfall wurde dem Ex-Mann angelastet, worauf sein Besuchsrecht eingeschränkt wurde. Nach einem erneuten Krach wollte F. dreieinhalb Monate später ihren Ex-Mann mit der gleichen Taktik erneut belasten.
Deutschland wiederholt vom EGMR verurteilt
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kindeswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft begleitet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.
Jugendamt unterstützt Kinderschänderin
Wenn Väter in Deutschland nicht wie verabredet oder per Urteil festgelegt, ihre Kinder den Müttern (rechtzeitig) zurück bringen, dann nennt man das Kindesentziehung. In solchen Fällen wird mitunter sogar das LKA eingeschaltet. Machen Mütter das Gleiche, interessiert das in vielen Fällen weder Jugendämter, noch andere zuständige Behörden. Ist eine Mutter aber wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger verurteilt und hat auch sonst noch einiges auf dem Kerbholz, scheinen das beste Voraussetzungen für ein Nichteingreifen zu sein 🙁
UNO-Kampagne separiert bei Gewalt gegen Kinder
Es ist einfach nur noch erbärmlich, dass selbst beim Thema Gewalt gegen Kinder separiert wird. Wie kaltherzig muss man sein, um männliche Kinder bei einer Kampagne auszugrenzen? Sind schlagende Mütter schützenswerter als Jungen? Warum gibt es bis heute keine umfangreiche Studie zu Gewalt gegen Kinder?
Die Obrigkeit weiß sehr wohl, dass Mütter bei Kindern häufiger zuschlagen und diese öfter misshandeln als Väter. Diese Fakten werden im übrigen auch durch eine Untersuchung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) sowie des Bundesministerium der Justiz (BMJ) im “zweiten periodischen Sicherheitsbericht” von 2006 bestätigt, dessen relevante Ergebnisse ich in diesem Blog eingestellt habe. FemokratieBlog
Jugendämter agieren kalt und herzlos
Ich gebe zu, das „herzlos“ ist meine Interpretation. Wer aber das Video „Jugendämter – brutal und rücksichtslos“ gesehen hat, kann meine Äußerung nachvollziehen.
Die Ärztezeitung hat einen Artikel heraus gebracht, in dem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber anmahnt, eine genaue Definition von „gewichtigen Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu erstellen. Alles in allem bereitet mir der Artikel aber trotzdem Bauchschmerzen. Die Ärztezeitung schreibt:
Nach Kindestod Razzia bei Stadtverwaltung
Soeben wurde in den WDR-Nachrichten ein Bericht gesendet, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bei einer Razzia zur Sicherung von Akten der Stadtverwaltung Königswinter zeigte. Es geht um den Tod der kleinen Anna, die von Pflegeeltern „erzogen“ und mutmaßlich ermordet wurde. In diesem Fall spielte mal wieder ein Jugendamt eine unsägliche Rolle. Die Ansatzpunkte für eine Durchsuchung hätten sich leider erst im Laufe der Verhandlung ergeben, argumentierte die Staatsanwaltschaft. WAZ
Ich frage mich allerdings, wieso werden immer und überall die Jugendämter geschont? Arbeiten dort Mitarbeiterinnen, die unfehlbar sind oder sind Jugendämter grundsätzlich geschützt vor Durchsuchungen?
Jugendämter – brutal und rücksichtslos
Folgendes Video enthält den Ausschnitt einer Sendung über den brutalen Kindesmissbrauch eines Jugendamtes.
Richter gesteht Kindesmisshandlungen
Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn persönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kinder gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Rarität darstellt. Die Erkenntnisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern angerichtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dieser Ausführung habe jedes Mitglied dieser Gesellschaft Anspruch auf Familienleben. Das bedeute, dass die Staaten sich verpflichtet haben, dass Familienleben nicht gestört und nicht zerschnitten werden darf.
Petition zu Auflösung einer Stiefkindadoption
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Stiefkindadoption aufgrund nachweislich schwerer Kindesmisshandlung aufgelöst werden kann.
Begründung
Nach anwaltlicher und notarieller Prüfung besteht derzeit nach aktuellem Adoptionsrecht keine Möglichkeit eine Adoption aufgrund schwerer Kindesmisshandlung (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und körperliche und seelische Misshandlung) aufzulösen. Kinder unter vierzehn Jahren können ohne ihre Zustimmung adoptiert werden. Wenn die Adoption zu keinem Zeitpunkt dem Wohl des Kindes entsprochen hat und andauernde Kindesmisshandlungen stattfanden, so sollte das Kind im Erwachsenenalter die Möglichkeit bekommen diese gesetzliche Bindung an das Stiefelternteil aufzuheben. Hier
20 Frauen wegen Kinderpornos verhaftet
Und das ausgerechnet im feministischen Wunderland Schweden (die lesen doch so gerne „s.c.u.m.“, jenes Manifest zur Vernichtung der Männer). Danke an „V“ aus dem WgvdL-Forum für die Übersetzung des englischen Originals, denn in den deutschen Zeitungen findet sich dazu natürlich nichts:
„Die schwedische Polizei hat bei einer landesweiten Razzia gegen einen Kinderpornographie-Ring 23 Personen verhaften, davon 20 Frauen. Polizeisprecher Sven-Ake Petters benannte den Ring als „einzigartig“ und sagte, dass er noch nie zuvor so viele weibliche Verdächtige vorfand bei einer Ermittlung wegen Kinderpornographie. Er sagte, dass am Mittwoch an zwölf verschiedenen Örtlichkeiten über Schweden verteilt Verhaftungen durchgeführt wurden, und (hierbei) Frauen im Alter von 38 bis 60 dabei waren.“
– Der Originaltext in den englischsprachigen FoxNews steht [hier]
Widerlegung feministischer Thesen IV
Eviathan aus dem WGvdL Forum hat ein neues Video produziert. Heute geht es um das Thema „Häusliche Gewalt ist männlich“ und die implizierte Behauptung, dass ausschließlich Frauen und Kinder Opfer von Brutalität sind, die nur vom Mann ausgeht.
Den dazugehörigen Beitrag findet man hier.
Quote übererfüllt: 55% gewalttätige Mütter
Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ weist auf mehrere Studien hin, die aufzeigen, dass das Schlagen von Kindern immer noch, und weit verbreitet, Anwendung findet:
Eine Tracht Prügel oder andere Formen der körperlichen Züchtigung von Kindern sind noch immer weltweit verbreitet. Das haben internationale Forscherteams in mehreren Studien herausgefunden. In den USA werden beispielsweise noch immer fast 80 Prozent der Vorschulkinder von ihren Eltern geschlagen.
BVerfG ist ein pures Machtinstrument
Pressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 –
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:
Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.
Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.
Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09) nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.
77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]
Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.
BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben
Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]
Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.
Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008
Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8
WikiMANNia: Sorgerecht • Umgangsrecht • Trennungsväter
BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter
Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]
Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen
[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.
Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]
Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.
WikiMANNia: Sorgerecht • Umgangsrecht • Trennungsväter
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