Archiv nach Schlagworten: Sorgerecht - Seiten 4

Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliodePressemitteilung der FDP [hier][PDF]

Zur Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“ mit Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll am 26.10.2010 um 19:00 Uhr in 76669 Bad Schönborn, Hotel Villa Medici, Waldparkstr. 20 möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Teilnehmerliste bei der Podiumsdiskussion „Familienrecht im Wandel“:

  1. Prof. Dr. Ulrich Goll (Justizminister und stellvertr. Ministerpräsident in BW)
  2. Edith Schwab (Fachanwältin für Familienrecht, Bundesvorsitzende des VAMV)
  3. Daniela Conrad-Graf (Familienrichterin am Amts- und Oberlandesgericht Karlsruhe)
  4. Reinhard Niederbühl (Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe)
  5. Franzjörg Krieg (Pädagoge, Landesvorsitzender des VAfK Baden Württemberg)
  6. Ursula Kodjoe Moderation (Dipl. Psychologin, Mediatorin, gerichtpsychologische Gutachterin)

Themenschwerpunkte:

  1. Sorgerecht für nicht eheliche Väter
  2. Projekt Elternkonsens in Baden Württemberg Cochemer Weg, Karlsruher Weg
  3. Fragen an die Politik / Lösungsansätze

Im Trennungs-FAQ-Forum steht dazu folgendes:

.. eine Podiumsdiskussion, deren Besetzung absolut spannend ist:

Minister Goll ist einer der sehr wenigen Politiker in der BRD, die es schon gewagt haben, gegen die Macht der Frauen- und Mütter-Lobby Väter-Positionen öffentlich zu vertreten. Ich denke da nur an die Absicht von Bundesjustizministerin Zypries, jeden Vater, der einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zu kriminalisieren.

Edith Schwab hat erst im August das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Die allgemeine Kritik daran ist dominant. Man muss nur „Schwab Bundesverdienstkreuz“ in google eingeben.

Richterin Conrad-Graf ist eine bemerkenswerte Richterin, die sicher nicht zu der Sorte gehört, die feministische Positionen im Familienrecht umsetzen.

Herr Niederbühl ist wohl diejenige Person in der familialen Intervention in Karlsruhe, die im radikalfeministisch bestimmten Karlsruher Klüngel die reformfreudigste Position einnimmt.

Und Ursula Kodjoe brauche ich in Väterkreisen wohl nicht extra vorzustellen.

Wir haben großes Interesse daran, dass diese Podiumsdiskussion vor Publikumsandrang aus allen Nähten platzt! [mehr]

Foto: Gerd Altmann/Pixelio.de
WikiMANNia: FamilieEin-Eltern-FamilieFlickwerkfamilie (Patchwork)
FemokratieBlog: Suchergebnisse „Edith Schwab“

Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1Der nachfolgende Antrag „Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben“ entspricht im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG:

Weiterlesen »

Die Hampelmänner der Feministinnen

unterwerfung-dominant-mann-maenner-frau-frauen1Die neue M-Klasse

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes 2009 und des Bundesverfassungsgerichtes 2010 zur Beendigung jahrzehntelanger Diskriminierung von Vätern und Kindern in Deutschland und die Nicht- oder Kaumthematisierung dieser Urteile in Medien und Politik beweisen, was spätestens seit dem Eva-Hermann-Kerner-Skandal zu vermuten war: Die Feministinnen in Medien und Politik untergraben mit Hilfe ihrer männlichen Marionetten die Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland und zwar in einem so großen Ausmaß, dass grundlegende Menschenrechte großer Bevölkerungsteile nur noch von außen durchsetzbar sind. Dieser Skandal ist ein weiteres Indiz für das völlige Versagen deutscher Medien als vierte politische Gewalt.

Weiterlesen »

Der Massenmord an Vätern in Deutschland

vater-vaeter-weinend-ohnmacht-sorgerecht-unterhalt-frauen-abzockenZugegebenermaßen ist die Überschrift eine Provokation, aber das soll sie auch sein. Auslöser dafür ist ein Thread im WGvdL.com-Forum mit gleichnamiger Überschrift [hier]

Es gab natürlich auch gegenteilige Reaktionen und ein User meinte sinngemäß, das die Aussage unan­ge­bracht wäre. Wenn man etwas erreichen wolle, könne man nicht mit so einer These aufwarten. Dem wider­spre­che ich noch nicht einmal grundsätzlich, aber wenn mir Leute erzählen, das wären doch nur Einzelfälle, dann bekomme ich die Krise. Mitt­ler­wei­le sind es zu viele Einzelfälle und es stimmt in der Tat, das es keine genauen Zahlen gibt, wie viele Väter sich im Zuge der Vaterentrechtung umgebracht haben, offen oder versteckt.

Weiterlesen »

Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1

Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Gleiches Recht für beide Geschlechter?

©by meltis/Pixelio.de

©by meltis/Pixelio.de

Zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Von Astrid von Friesen

Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt

[..]Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?

Untersuchungen in der westlichen Welt zeigen etwa, dass häusliche Gewalt zu 50 Prozent von Frauen ausgeübt wird, dass auch Frauen Kinder schlagen und malträtieren, sie missbrauchen und schädigen. Warum darf ein Vater dagegen kein Veto einreichen? Frauen sind nicht seltener als Männer süchtig oder psychotisch, neurotisch oder beziehungsunfähig. Das wissen wir von all den Menschen, die von Müttern aufgezogen und auch von ihnen negativ geprägt wurden.

Wir Frauen haben dafür gekämpft, gleichberechtigt zu sein. Warum wollen wir „gleicher“ behandelt werden, wir sind keineswegs per Se die besseren Menschen?

Es wäre weise, bei der Neuformulierung des Sorgerechtsgesetzes nicht wieder ein Geschlecht zu bevorzugen und eines zu demütigen!
[mehr] oder [MP3]

Gut geschrieben Frau von Friesen, dem braucht man eigentlich nichts mehr hinzufügen 😉

FemokratieBlog: Text und Video zu Astrid von Friesen im SWR-Nachtcafé

Welches Sorgerecht dient den Kindern

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliode

©Gerd Altmann/Pixelio.de

Als ein „Sieg der Väter“ wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál

Trotz der Tatsache, dass drei Frauen ein Thema diskutierten, welches eigentlich eines der Väter ist, war es angenehm überraschend, das zwei Frauen so vehement für das sofortige Sorgerecht der Väter nach der Geburt plädierten.

Z.B.:  Ab 28:59h Ursula Kodjoe: [..]Es besteht aber Elternschaft. [..]Wer sagt denn, das die Mutter sich zur Mutterschaft eignet? Hier besteht eine Schieflage.

Dr. Angelika Nake kam sukzessive immer mehr in die Defensive und der Unmut über die Gegenpositionen war ihr zum Ende hin mehr und mehr anzumerken.  In diesem Zusammenhang sei auf die heutige Verleihung des Bundesverdienst-kreuzes an Edith Schwab verwiesen, die als Vorsitzende des VAM(v) und AG(f) in die gleiche einseitige Kerbe haut, wie die ebenfalls als Familienanwältin wirkende Dr. Nake .

Da beide Anwältinnen aus Mütter-zentrischer Sicht lamentier(t)en ist es mehr als erfreulich, dass Katrin Hummel und Ursula Kodjoe aus der Sicht der Kinder argumentieren – die sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter brauchen. Frankreich macht es uns schon lange vor, dass dieses Kind-gerechte Modell außerordentlich gut funktioniert – auch im Falle einer Trennung.

Die MP3-Datei zur Sendung ist auch in der Mediathek des FemokratieBlog gespeichert und kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden .

SWR2 Forum: Der Realitäts-Check – Welches Sorgerecht dient den Kindern?
FAZ: Katrin Hummel Artikel „Sorgerecht – Der entsorgte Vater“
FreshDads: Interview mit Katrin Hummel über die Hintergründe zu ihrem Buch  „Der entsorgte Vater“
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Zum Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1Franzjörg Krieg vom VafK Karlsruhe hat zur heutigen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab folgende Mitteilung verfaßt:

Keine Diskussion um ein Indiz

Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter zu stärken geeignet war, besonders gegen das Gemeinsame Sorgerecht:

  1. Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  2. Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  3. Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  4. Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie [mehr]

Ohne weiteren Kommentar.

FemokratieBlog: Suchergebnisse Edith Schwab / Mathieu Carriere
Gemeinsamer Protestbrief von: VafK, Düsseldorfer Kreis und Männerpartei

BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

SternTV Beitrag über Väter ohne Rechte

Keiner versteht es, warum Kinder in Deutschland nicht das Recht auf Vater und Mutter haben, wie es in vielen Ländern bereits lange schon geregelt ist. Warum? Mit Streit lässt sich halt mehr Geld verdienen (Anwälte, Gericht, Jugendamt, Psychologen etc.). Was spielt da das Kindeswohl für eine Rolle, das ist doch kein Wirtschaftsfaktor. Der Streit wird also vom Staat gesetzlich vorprogrammiert. Deshalb reagiert Politik und Justiz schon immer super träge!

Obiges entstammt der Beschreibung des eingestellten Youtube Videos.

[media id=38 width=320 height=240]

Weiterlesen »

Sorgerechtsurteil: „Ist das eine Art Krieg?“

trennung1Nachfolgenden Beitrag stelle ich mit Erlaubnis des User „Leser“ aus dem WGvdL.com-Forum in diesem Blog ein.

Im Tagesspiegel steht ein Beitrag von Matthias Kalle, der aufgrund der Reaktionen gewisser Damen zum Sorgerechtsurteil sich mitten in den 70-er Jahren wähnt. Und wahrscheinlich nicht mal Unrecht damit hat, denn manche Frauen scheinen komplett dort stehen geblieben zu sein (vgl. auch Edith Schwab):

Weiterlesen »

Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin

Vorsitzende des VAM(v)

Vorsitzende des VAM(v)

Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …

Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]

Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:

„Grund zur Sorge“

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter

Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]

Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum:  Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Ge­burt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Be­zie­hung zwischen Vater und Kind für eine not­wen­di­ge und unverzichtbare Vo­raus­setzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]

Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Bei­trag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, em­pfän­de ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich  unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müt­tern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz ver­wei­sen:

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Be­din­gun­gen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]

Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechts­ent­schei­dung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.

Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt – wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter „Karnevalsprinz“ wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 – 82 83 77 83) oder 03691 – 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 – 82 83 73 29) oder 03691 – 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Weiterlesen »

Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Eu­ro­pa­rat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

Weiterlesen »

Gerhard Amendt – Der flexible Mann

amendt2Wie behauptet sich heute das starke Geschlecht?

Unter den Bedingungen der freiheitlich-modernen Gesellschaft hat sich auch das Verhältnis von Männern und Frauen kom­pli­ziert. Der Not­wen­dig­keit, dass sich bei­de Ge­schlech­ter mehr auf­ein­an­der zu­be­we­gen, ste­hen nicht nur ar­cha­ische Ver­hal­tens­mus­ter, son­dern auch die fe­mi­nis­ti­sche Opfer-Ideo­lo­gie ent­ge­gen.

Von Gerhard Amendt

Weiterlesen »

Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010