Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn dieses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.
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Unglaubliches Urteil zur fristlosen Kündigung eines Jugendamtleiters
Wer jetzt glaubt, das ein Jugendamtsleiter entlassen wurde, weil ein Kind unter der Obhut des Jugendamtes zu Tode kam, den muss ich schwer enttäuschen. Es wurde auch kein Kind von diesem Mann (sexuell) missbraucht, es fand keine Gewaltanwendung statt, ebenso wurde kein Pornomaterial auf dem Computer gekommen. Es war alles noch viel, viel schlimmer.
Der Mann wurde fristlos entlassen, weil er sexuell grenzüberschreitende Äußerungen gegenüber bzw. in Anwesenheit von Mitarbeitern getätigt haben soll.
„Neue Väter“ sind nicht erwünscht
In einem Interview zwischen Arne Hoffmann und dem Männerrechtler Hans A. bestätigt Letzterer, das „neue Väter“ von Feministinnen nicht erwünscht sind. Die meisten Frauen wollten nicht den neuen Vater, sondern die eierlegende Wollmilchsau, so Hans A. Nicht umsonst haben sich Frauen in den letzten Wochen in verschiedenen Leitmedien darüber beklagt, dass es keine „richtigen“ Männer mehr gäbe. Davon abgesehen klappt das mit Kind und Karriere auch nicht so, wie etliche Frauen sich das vorstellen.
Wohnungsdurchsuchung wegen Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung
Im Rahmen der Diskussion um den Ehrensold für Bundespräsident a.D. Christian Wulff wurde im SPON-Forum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht verwiesen, in dem es um eine Wohnungsdurchsuchung alleine auf Grund der Strafanzeige einer Ehefrau wegen Unterhaltspflichtverletzung ging.
Der Beschwerdeführer hatte von der Agentur für Arbeit eine Umschulung finanziert bekommen, im Rahmen dessen der Mann ein Praktikum in einer größeren Firma absolvierte. Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite ein Bild ihres Umschülers eingestellt, woraus die Ehefrau schloss, das ihr Mann für seine Tätigkeit ein Entgelt erhalten würde. Die Firma hatte dieses im Rahmen der Ermittlung zwar verneint, trotzdem wurde ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt.
„Wer schützt uns vor solchen Richtern?“
Zurecht zweifelt ein Schöffe an der Justiz, es fragt sich nur: wieso merken das Leute erst dann, wenn es um einen extremen Fall geht? Dass es im Familienrecht schon lange ungerecht zugeht, wissen eigentlich viele Menschen. Da mucken aber meistens nur die Betroffenen auf. Aus diesem Grunde wird die Frage, wer uns vor (solchen) Richtern schützt, noch lange aktuell bleiben. Merke – Recht haben heißt nicht recht bekommen oder um mit Bertolt Brecht zu sprechen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Richter verurteilt Autor von «Kinder ohne Rechte»
Der Schweizer Bezirksrichter Peter Thurnherr und der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer, Guido Marbet fühlten sich auf den Schlips getreten, weil die Organisation «Kinder ohne Rechte» auf ihrer Homepage verbreitet hatte, das Guide Marbet die Rechte von Kindern verletzte oder er unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Hanebüchen ist die Begründung im Urteil: Da die akkreditierte Presse das Interesse der Öffentlichkeit bereits ausreichend gewährleiste, hätten Privatpersonen kein Wächteramt auszuüben.
Frauenparkplätze trotz Begleitschutz zulässig
Sind Frauen schwerstbehinderter als Schwerbehinderte? Diese Frage muss man sich leider stellen, wenn man die Medienartikel zum Urteil liest. Das Frauen sich vom hauseigenen Sicherheitsdienst nebst Wachhund begleiten lassen dürfen und dieses somit ein wesentliches Detail aus dem Urteil Az. 10 Sa 314/11 des LAG Rheinland-Pfalz ist, wurde allerdings bei allen bisher gelesenen Presseberichten außen vorgelassen.
5-Prozent-Sperrklausel bei EU-Wahl nichtig
Karlsruhe sieht Chancengleichheit der Parteien verletzt
Die bei der Europawahl 2009 geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel verstößt unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einem am Mittwoch, 9. 11.2011 verkündeten Urteil entschieden. Die der Sperrklausel zugrundliegende Vorschrift des Paragrafen 2 Absatz 7 des Europawahlgesetzes erklärte das Gericht für nichtig.
Die witzigste Aussage kommt vom Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Thomas Strobl:
Eizellenspenden bleiben verboten
TAZ: Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in Deutschland.
Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter immer feststehen muss.[..] (Az.: 57813/00) TAZ
Nach der Argumentation des EGMR stellt sich doch die Frage, wieso Spenden von Eizellen verboten und Spenden von Samen erlaubt sind?
Sorgerechtsurteil des BGH ein Aprilscherz?
Angesichts der Veröffentlichung des Urteils, nämlich am 1. April bin ich auf die Idee des Aprilscherzes gekommen. Wenn man sich die Pressemitteilung und das Urteil durchliest, könnte man wirklich daran glauben. Wie so oft wurde auch hier das durch die Mutter geschaffene Kontinuitätsprinzip voran gestellt, obwohl man die Erziehungseignung in Frage stellen könne. Der letzte Satz kann allerdings nur als Scherz bezeichnet werden.
Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile
Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.
Urteile aus dem Familienrecht
Nachfolgend einige Urteile zum Unterhalt. Bei manchen Angelegenheiten kommt man unweigerlich zu dem Schluss, das es Menschen gibt, die gehören schon aus lauter Dummheit bestraft. Einem Mann, der von seiner Ehefrau angeschossen wird und trotzdem bei ihr bleibt, kann man nun mal nicht mehr helfen. Die Leidensfähigkeit mancher Menschen scheint irgendwie unendlich zu sein.
Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage
Richter sind auch nur Menschen, was ja für sich genommen in Ordnung wäre. Wenn aber Richter des BVerfG nachweislich fehlerhafte Urteile fällen, die gravierend in das Leben von Erwachsenen und Kindern eingreifen, dann hat das schon eine besondere Brisanz. Im ersten eingestellten Fall geht es um die Anordnung der Fortsetzung einer Psychotherapie für ein Kind auf Grund der festgestellten Erziehungsunfähigkeit der Mutter.
Betreuungsangebot des Vaters muss berücksichtigt werden
Karrieretypen sind nutzlos gewordene Männer
Das meint zumindest Barbara Dribbusch von der TAZ. Dabei wird uns allerorten vorgehalten, wie viel empathischer doch Frauen sind. Bei Frau Dribbusch ist davon irgendwie überhaupt nichts zu spüren. Allerdings ist mir nicht so richtig klar, was Frau Dribbusch überhaupt will.
Nachträglich Befristung vom Altersunterhalt möglich
Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu begrenzen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Lebensstandard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener rentenrechtliche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hoffentlich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist.
BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt
Mehrere Online-Zeitungen haben in den letzten Tagen darüber berichtet, das Alleinerziehende künftig Vollzeit arbeiten müssen. Diese Aussagen stimmen allerdings nicht, denn der BGH hat zahlreiche Gründe aufgeführt, die einer Vollerwerbstätigkeit des Betreuenden entgegen stehen. Auch wenn Medien dem Leser weismachen wollen, das es Alleinerziehenden künftig schlechter geht, so sprechen sämtliche Urteile des BGH eine andere Sprache.
Femokratie News 214-2011
Ja, wir wollen – die Ehe abschaffen!
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND: „Gegen massive Widerstände haben die Grünen mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz das Fundament zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen gelegt. Doch auch zehn Jahre später sind wir noch lange nicht am Ziel. Grüne Jugend
Beschneidung in Kalifornien – Doch kein Referendum
Gegner der Beschneidung von Jungen hatten 7.000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Eine Richterin verhinderte dies jetzt, medizinische Eingriffe seien nicht Sache der Wähler. TAZ
Lebenslänglich für Babymord einer Mutter
Dieses Urteil ist in der Tat denkwürdig, weshalb ich es auch veröffentliche. Normalerweise werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt umbringen, aller höchstens wegen §213 StGB „Minderschwerer Totschlag“ angeklagt, selten verurteilt und dann meisten noch auf Bewährung. Dieses wird mit der außergewöhnlichen, psychischen Belastung nach der Entbindung begründet. Da Mütter aber uneingeschränkte Rechte über „ihre“ geborenen sowie ungeborenen Kinder haben, kann ich die Tat beim besten Willen nicht nachvollziehen. Während der Schwangerschaften ist es den Frauen straflos möglich, ihre Kinder allein herrschend fast bis zur Geburt abzutreiben. Aber auch danach stehen ihnen weitreichende Rechte zu. Da wären zum einen die Babyklappen, die es mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt, genauso wie anonyme Geburten. Adoptionen gibt und gab es schon immer. Was geht in solchen Frauen vor, die grenzenlos egoistisch meinen, dass ihnen das Leben unendlichen Spaß-Fun-Lifestyle-Faktoren bereit zu stellen hat? Wir werden es vermutlich nicht ergründen können.
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