Archiv nach Schlagworten: Trennungsväter

Das Monster

Ohne weitere Worte – einfach nur anschauen.

 

Tatort – Diese Väter sind zum grauen

Normalerweise ist mir ein Krimi keinen Beitrag wert, aber mich hat die Darstellung des Themas „Zwischen zwei Welten“ geärgert, weil Väter im Schweizer Tatort als hochgradig kriminell dargestellt wurden. Es ging um eine ermordete Frau, Mutter dreier Kinder von drei ver­schiedenen Vätern und der Höhepunkt war das Bemü­hen der Schweizer Kommissare, den Mord an der Frau mittels eines Geistheilers aufzuklären.

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Offener Brief an den Rechtsausschuss zum gemeinsamen Sorgerecht

Auf Facebook wurde von Jörg Mathieu (Herausgeber/Chefredakteur) und Horst Schmeil (Redakteur) von PAPA-YA ein offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages eingestellt, der von jedem veröffentlicht werden darf (bitte mit Namensnennung und Verweis auf PAPA-YA). Neben allseits bekannten Fakten, gibt es in dem offenen Brief trotzdem erstaunliches zu lesen. Davon abgesehen, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung für Väter, wie ich bereits im meinem Bericht zum Thema ausführlich beschrieben habe. Neben verschiedenen Gesetzentwürfen gibt es auch Stellungnahmen diverser Sachverständiger, welche man hier abrufen kann.

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Keine Gerechtigkeit für Väter

Väter sind in Deutschland immer noch benachteiligt, schreibt Leser Marc Köhlster. Daran könne auch der derzeitige Gesetzesentwurf für ledige Väter nichts ändern.

Ledige Väter sollen künftig auf Antrag das Sorgerecht erhalten. Das besagt ein Ge­setzesentwurf des Bundeskabinetts, der Anfang vergangenen Monats veröffentlicht wurde. Dieser Kabinettsbeschluss ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Rich­tung, aber ich habe Zweifel, ob es etwas an der Situation der Väter in Deutschland verbessert.[..]

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Keine Unterstützung für Väterverein

In meinem letzten Beitrag habe ich noch sinngemäß ge­fragt, ob jemand staatlich bezahlte Männer kennt, die gegen Frauen arbeiten dürfen. Obwohl der Verein im unten ein­ge­stellten Beitrag nicht gegen, sondern sogar mit den Frauen arbeitet, bekommen die Verantwortlichen keinen Pfennig. Hingegen darf jede Gleichstellungsbeauftragte Frauen kos­tenlos beraten, wie diese am besten ihre Männer abzocken und los werden können. Bei solchen Angelegenheiten kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln und das ist jetzt wirklich maßvoll ausge­drückt. Hier noch der Webauftritt von Väter helfen Väter e.V.

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Jugendamtsleiter verließ schimpfend Vortragsreihe

jugendamt-jugendaemter-nein-danke1PRESSEMITTEILUNG vom 01.04.2011 via Facebook

Sehr geehrte Damen und Herren von den Medien,

gestern am Donnerstag, den 31. März 2011, war im „Baye­ri­schen Landtag“ in München eine Vortragsreihe unter dem Motto: “ Warum brauchen wir das Ju­gend­amt?“

Auf dem Podium saß unter anderem Günter Mühlbauer von der „Trennungsväter-Initiative-Deutschland“.

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Scheidungskriege und seine Folgen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVor einigen Monaten schrieb ich einen Beitrag mit dem Titel «Der Massenmord an Vätern in Deutsch­land». Leider bestätigt sich in deutschsprachigen Landen im­mer wieder diese These. Im unten ein­ge­stell­ten Fall ist zwar kein Mensch körperlich zu Scha­den ge­kom­men, aber das Leid vieler Väter und deren Kinder interessiert weder Richter, noch Politiker oder sonst welche Be­hör­den­mit­ar­bei­ter.

«Im Würgegriff des Staates» drohte er mit einem «Blutbad im Gerichtssaal»

[..]Er habe nichts mehr zu verlieren, ausser seinem Leben.

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BVerfG schützt getrennt lebende Väter

bverfg-erster-senat-1-1Pressemitteilung Nr. 101/2010 vom 10. 10. 2010
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2010 – 1 BvL 14/09 –

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 116 Abs. 6 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, die in gleicher Weise dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er eine Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters im Gegensatz zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen nicht vorsieht,

– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Memmingen vom 27. April 2009 (2 O 2548/05) –

hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – am 12. Oktober 2010 beschlossen:

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 130) ist mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit seinem geschädigten Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, Ansprüche nach Absatz 1 auf den Sozialhilfeträger übergehen.

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ist im Lichte von Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend auszulegen, dass auch derjenige Elternteil die Tatbestandsvoraussetzung eines Lebens in häuslicher Gemeinschaft erfüllt, der zwar getrennt von seinem Kind lebt, jedoch seiner Verantwortung für das Kind in dem ihm rechtlich möglichen Maße nachkommt und regelmäßigen wie längeren Umgang mit dem Kind pflegt, sodass dieses zeitweise auch in seinen Haushalt integriert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Schritt unternommen, die Rechte von ledigen Vätern ein wenig zu stärken. Diese sind allerdings mal wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft:

c) Trägt ein Elternteil mit dem anderen Elternteil, bei dem sich sein Kind vorrangig aufhält, gemeinsam die Sorge für das Kind oder ist allein aus Kindeswohlgründen nicht ihm, sondern dem anderen Elternteil die Alleinsorge eingeräumt, zahlt er regelmäßig den vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Kindesunterhalt und praktiziert den verabredeten oder ihm eingeräumten regelmäßigen Umgang mit dem Kind, der auch ein Verweilen des Kindes in seinem Haushalt umfasst, kommt dieser Elternteil in vollem, ihm rechtlich möglichen Umfang seiner elterlichen Verantwortung seinem Kind gegenüber nach. Einer solchermaßen gelebten familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil kann nicht allein aufgrund dessen, dass beide nicht ständig zusammenleben, ein Leben in häuslicher Gemeinschaft abgesprochen werden. Das gilt nicht nur für den Fall, dass sich das Kind im Wechsel gleichlange Zeit bei jedem Elternteil aufhält, sondern auch dann, wenn das Kind in regelmäßigen Abständen einige Tage bei dem Elternteil verbringt und währenddessen bei ihm übernachtet, dort zumindest einen festen Schlafplatz hat, von ihm verköstigt wird und insofern bei ihm ein zweites Zuhause hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist von einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Elternteil und dem Kind auszugehen, die von ausgeübter Verantwortung für das Kind und einem zumindest zeitweisen Zusammenleben und Haushalten mit dem Kind getragen ist.

Es bleibt daher die Frage offen, welche Rechte jene Väter haben, die sich aus diversen Gründen weniger um ihre Kinder kümmern (dürfen).

„Der entsorgte Vater“ auf ARTE

douglas-wolfspergerMittwoch 10. November 2010 • 21:50h

Von fast allen Kindern wird die Trennung der Eltern als belastend und bedrohlich erlebt. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – zumeist den Vater. Die ganze Bandbreite der emotionalen Auswirkungen und der faktischen Konsequenzen gescheiterter Beziehungen und zerstörter Familienbande kommt in den Geschichten der vier Trennungsväter zum Vorschein, die Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm erzählt [ARTE]

Zwar werden von dem Film nur 52 statt 86 Minuten gezeigt, aber vermutlich dürfen wir froh sein, das ARTE diesen Film – wenn auch in gekürzter – Form überhaupt zeigt. Allerdings solle man wissen, das ARTE ein durch und durch feministischer Sender ist. Dieser hat bereits vor Jahren bösartig gegen Väter agiert, was Matthias Matussek in einem Vorwort zu seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft – Polemik gegen die Abschaffung der Familie“ beschrieben hat.

[..]Im letzten Jahr erhielt ich in London, wo ich mit meiner Familie lebte, Besuch von einer Redakteurin des „arte“-Kanals, die einen Film über Väter-Initiativen und Aktivisten drehen wollte, und mich als den „Missionar der deutschen Männerbewegung“, als der ich von „Stuttgarter Zeitung“ einst tituliert wurde, befragen wollte. Sie wollte, wie sie sagte, auch den Männern und ihren Anliegen einmal Gehör verschaffen, ganz fair. Mir gefiel das.

[..]Sie wollte mich allein. Sie wollte mich grimmig, vor meinem Computer. Dann fragte sie nach den militanten Väter-Aktivisten in London, nach der Wirkung meines Buches in Deutschland, nach meinen Lesereisen, nach den Männern, die meine Lesungen besuchten, nach wütenden Männern in der Situation kompletter Ohnmacht – ich hatte auf meinen Lesereisen mit Hunderten von ihnen Kontakt. Ich antwortete ihr, ich erklärte, ich plädierte leidenschaftlich für mehr Gerechtigkeit, und ihr Nicken sah aus, als nicke sie aus Mitgefühl.

Drei Monate später lief der Film. Er lief unter dem Titel: „Wenn Väter sich rächen“. Er zeigte ein Sammelsurium von Männern, die als vereinsamt, neurotisch oder als schlechte Verlierer charakterisiert wurden, und ich war ihr Einpeitscher. Die Interviews wechselten immer wieder mit düsteren Szenen ab, in denen ein Mann ein Mädchen verführt und anschließend vergewaltigt. Die Botschaft war klar: Die in dem Film gezeigten Männer wurden als Gewalttäter vorgeführt, besonders die, die in Scheidung und im Streit mit ihren Ex-Frauen lebten [mehr]

Der Maskulist: Lila Kröte für ARTE-Sender
WikiMANNia: Väter sind wichtigTrennungsväterMatthias Matussek

Die Hampelmänner der Feministinnen

unterwerfung-dominant-mann-maenner-frau-frauen1Die neue M-Klasse

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes 2009 und des Bundesverfassungsgerichtes 2010 zur Beendigung jahrzehntelanger Diskriminierung von Vätern und Kindern in Deutschland und die Nicht- oder Kaumthematisierung dieser Urteile in Medien und Politik beweisen, was spätestens seit dem Eva-Hermann-Kerner-Skandal zu vermuten war: Die Feministinnen in Medien und Politik untergraben mit Hilfe ihrer männlichen Marionetten die Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland und zwar in einem so großen Ausmaß, dass grundlegende Menschenrechte großer Bevölkerungsteile nur noch von außen durchsetzbar sind. Dieser Skandal ist ein weiteres Indiz für das völlige Versagen deutscher Medien als vierte politische Gewalt.

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Der Massenmord an Vätern in Deutschland

vater-vaeter-weinend-ohnmacht-sorgerecht-unterhalt-frauen-abzockenZugegebenermaßen ist die Überschrift eine Provokation, aber das soll sie auch sein. Auslöser dafür ist ein Thread im WGvdL.com-Forum mit gleichnamiger Überschrift [hier]

Es gab natürlich auch gegenteilige Reaktionen und ein User meinte sinngemäß, das die Aussage unan­ge­bracht wäre. Wenn man etwas erreichen wolle, könne man nicht mit so einer These aufwarten. Dem wider­spre­che ich noch nicht einmal grundsätzlich, aber wenn mir Leute erzählen, das wären doch nur Einzelfälle, dann bekomme ich die Krise. Mitt­ler­wei­le sind es zu viele Einzelfälle und es stimmt in der Tat, das es keine genauen Zahlen gibt, wie viele Väter sich im Zuge der Vaterentrechtung umgebracht haben, offen oder versteckt.

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Welches Sorgerecht dient den Kindern

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©Gerd Altmann/Pixelio.de

Als ein „Sieg der Väter“ wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál

Trotz der Tatsache, dass drei Frauen ein Thema diskutierten, welches eigentlich eines der Väter ist, war es angenehm überraschend, das zwei Frauen so vehement für das sofortige Sorgerecht der Väter nach der Geburt plädierten.

Z.B.:  Ab 28:59h Ursula Kodjoe: [..]Es besteht aber Elternschaft. [..]Wer sagt denn, das die Mutter sich zur Mutterschaft eignet? Hier besteht eine Schieflage.

Dr. Angelika Nake kam sukzessive immer mehr in die Defensive und der Unmut über die Gegenpositionen war ihr zum Ende hin mehr und mehr anzumerken.  In diesem Zusammenhang sei auf die heutige Verleihung des Bundesverdienst-kreuzes an Edith Schwab verwiesen, die als Vorsitzende des VAM(v) und AG(f) in die gleiche einseitige Kerbe haut, wie die ebenfalls als Familienanwältin wirkende Dr. Nake .

Da beide Anwältinnen aus Mütter-zentrischer Sicht lamentier(t)en ist es mehr als erfreulich, dass Katrin Hummel und Ursula Kodjoe aus der Sicht der Kinder argumentieren – die sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter brauchen. Frankreich macht es uns schon lange vor, dass dieses Kind-gerechte Modell außerordentlich gut funktioniert – auch im Falle einer Trennung.

Die MP3-Datei zur Sendung ist auch in der Mediathek des FemokratieBlog gespeichert und kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden .

SWR2 Forum: Der Realitäts-Check – Welches Sorgerecht dient den Kindern?
FAZ: Katrin Hummel Artikel „Sorgerecht – Der entsorgte Vater“
FreshDads: Interview mit Katrin Hummel über die Hintergründe zu ihrem Buch  „Der entsorgte Vater“
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Zum Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1Franzjörg Krieg vom VafK Karlsruhe hat zur heutigen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab folgende Mitteilung verfaßt:

Keine Diskussion um ein Indiz

Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter zu stärken geeignet war, besonders gegen das Gemeinsame Sorgerecht:

  1. Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  2. Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  3. Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  4. Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie [mehr]

Ohne weiteren Kommentar.

FemokratieBlog: Suchergebnisse Edith Schwab / Mathieu Carriere
Gemeinsamer Protestbrief von: VafK, Düsseldorfer Kreis und Männerpartei

BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

SternTV Beitrag über Väter ohne Rechte

Keiner versteht es, warum Kinder in Deutschland nicht das Recht auf Vater und Mutter haben, wie es in vielen Ländern bereits lange schon geregelt ist. Warum? Mit Streit lässt sich halt mehr Geld verdienen (Anwälte, Gericht, Jugendamt, Psychologen etc.). Was spielt da das Kindeswohl für eine Rolle, das ist doch kein Wirtschaftsfaktor. Der Streit wird also vom Staat gesetzlich vorprogrammiert. Deshalb reagiert Politik und Justiz schon immer super träge!

Obiges entstammt der Beschreibung des eingestellten Youtube Videos.

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Bericht über Gewalt an Männer

Österreichischer Bericht über Gewalt an Männer

Herausgeber: Verein vaterverbot.at • Erstellt: 2010

Dieser Bericht behandelt ausschließlich die Gewalt an Männern und Buben. Die Gewalt an Frauen wurde bewusst nicht behandelt, da zu diesem Thema ausreichend Publikationen existieren. Erstellt und finanziert wurde dieser Bericht durch den Verein vaterverbot.at, da die dafür zuständige Männerpolitische Grundsatzabteilung (BMASK) politisch (inoffiziell) als auch finanziell kalt gestellt ist und bei Männer-Diskriminierungen nicht aktiv werden darf. Die im Bundeskanzleramt für Gleichstellung eingerichtete Sektion II sieht sich ausschließlich für „Erstellung frauenspezifischer Studien und Publikationen“ und „Kontakte mit Fraueninitiativen und Vergabe von Förderungen an Frauenprojekte“ zuständig.

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Sorgerechtsurteil: „Ist das eine Art Krieg?“

trennung1Nachfolgenden Beitrag stelle ich mit Erlaubnis des User „Leser“ aus dem WGvdL.com-Forum in diesem Blog ein.

Im Tagesspiegel steht ein Beitrag von Matthias Kalle, der aufgrund der Reaktionen gewisser Damen zum Sorgerechtsurteil sich mitten in den 70-er Jahren wähnt. Und wahrscheinlich nicht mal Unrecht damit hat, denn manche Frauen scheinen komplett dort stehen geblieben zu sein (vgl. auch Edith Schwab):

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Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Eu­ro­pa­rat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

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ZDF-Sendung zum Thema Sorgerecht

Da hat das ZDF tatsächlich schnell reagiert und thematisiert das Sorgerecht. Mehr Informationen dazu habe ich leider nicht gefunden.

Gäste:

Horst Zaunegger (setzt sich für die Rechte nichtehelicher Väter ein)
Douglas Wolfsperger (Regisseur, Vater)

Horst Zaunegger hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil erstritten, in dem die Bundesrepublik Deutschland dazu veruteilt wurde, die Diskriminierung von nichtehelichen Vätern aufzuheben (Az: 22028/04)

douglas-wolfsperger Douglas Wolfsperger hat dieses Jahr den Film „Der entsorgte Vater“ ins Kino gebracht, dazu habe ich in diesem Blog einen Beitrag gebracht [hier]
Im gleichen Zeitraum hat die EMMA gegen Douglas Wolfsperger im Besonderen und gegen Väter im allgemeinen gehetzt. Wer sich meine Antwort dazu durchlesen möchte, findet diese [hier]

Vorschau: Markus Lanz am 10.12.2009 zum Thema Sorerecht [hier]

Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio

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©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Die Weihnachtsbrücke – Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio eine Jungenleseliste von MANNdat, viele Grüße und viel Musik am 18.Dezember um 19.00-19.50 Uhr

Das schönste Fest des Jahres wird von den Kindern sehnsüchtig erwartet. Manches Kind wird sich fragen, wo wird es dieses Jahr das Fest feiern, weil die Eltern mittlerweile getrennt leben. Manche werden, wie immer, das Fest bei der Mutter oder beim Vater feiern. Sicher ist es hilfreich, wenn die Eltern sich verbindlich absprechen und das Kind sich darauf verlassen kann.

Für etwa die Hälfte der Trennungskinder wird es klar sein, dass sie ihren anderen Elternteil mal wieder nicht sehen dürfen, in der Regel ist das der Vater mit seiner Familie. Aber es werden zusehends mehr Mütter mit ihrer Familie. Etwa die Hälfte aller Trennungskinder verlieren nach 2 Jahren ihren anderen Elternteil. Und dieser andere Elternteil wird wieder die Gerichte bemühen, wird einstweilige Verfügungen herbeiführen wollen und ……..

Es bleibt eine Sehnsucht nach dem anderen Elternteil, bleibt eine Sehnsucht nach dem Kind. Gerade Weihnachten wird diese Sehnsucht als schmerzliche Leere verstanden. Die Selbstmordrate wird steigen, Verzweiflung sucht sich einen Ausweg [Väterradio]

MANNdat Aktuelles: Auch in diesem Jahr können Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder über das Väterradio grüßen. Für manche ist es die einzige Möglichkeit eines Kontaktes. In diesem Jahr nimmt MANNdat an der „Weihnachtsbrücke“ teil. Dr. Bruno Köhler stellt unsere Jungen-Leseliste vor [MANNdat]