Da die letzte Pressemitteilung von Destatis über Sorgerechtsentzüge aus dem Jahr 2012 stammt und Daten von 2011 enthielt, habe ich beim statistischen Bundesamt nachgefragt und erschütternde Zahlen erhalten. Gegenüber dem Jahr 2011 wurden genau 13,15 % mehr Eltern das Sorgerecht gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB ganz oder teilweise entzogen.
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14.370 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2012
Offener Brief an den Rechtsausschuss zum gemeinsamen Sorgerecht
Auf Facebook wurde von Jörg Mathieu (Herausgeber/Chefredakteur) und Horst Schmeil (Redakteur) von PAPA-YA ein offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages eingestellt, der von jedem veröffentlicht werden darf (bitte mit Namensnennung und Verweis auf PAPA-YA). Neben allseits bekannten Fakten, gibt es in dem offenen Brief trotzdem erstaunliches zu lesen. Davon abgesehen, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung für Väter, wie ich bereits im meinem Bericht zum Thema ausführlich beschrieben habe. Neben verschiedenen Gesetzentwürfen gibt es auch Stellungnahmen diverser Sachverständiger, welche man hier abrufen kann.
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Von Dr. Karin Jurczyk & Prof. Dr. Sabine Walper haben am 30.11.2010 ein Gutachten zum „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ heraus gegeben, welches das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Auftrag gegeben hatte. Da ich immer wieder darauf zurück greifen (muss) und auch andere schon danach gefragt haben, stelle ich den Beitrag hier ein, obwohl auch dieser schon etwas älter ist.
Kind verwahrlost – Jugendamt hat Sorgerecht
Keller-Kind: Jugendamt unter Druck
Überraschende Wendung im Fall des verwahrlosten Dreijährigen, der von seinen Eltern offenbar über Wochen im Keller eingesperrt worden war. Laut Oberlandesgericht hat das Jugendamt des Kreises Segeberg bereits seit zwei Jahren das nahezu komplette Sorgerecht für die sechs Kinder der Familie.[..]
12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
Pressemitteilung Nr. 248 vom 18.07.2012
12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
WIESBADEN – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12.700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9.600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht liegt vor
Endlich hat das Bundesjustizministerium einen eigenen Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht nichtverheirateter Eltern vorgelegt. Allerdings besteht der einzige Unterschied zur vorherigen Gesetzeslage darin, das es Vätern nicht mehr verboten ist, einen Antrag auf gemeinsame Sorge zu stellen. Ansonsten müssen Väter weiterhin um das Sorgerecht betteln und sind auch zukünftig dem Gutdünken von Müttern und dem Gesetzgeber ausgeliefert.
Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter
Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröffentlichten Einigung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familiengericht als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.
Kein Wille zum gemeinsamen Sorgerecht
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder hat am 06.02.2012 bekannt gegeben, das die Beratungen zum Gesetzentwurf über das gemeinsame elterliche Sorgerecht für nicht miteinander verheirateter Eltern einvernehmlich vertagt wurden. Wie ich bereits am Beispiel des Frauenhilfetelefongesetz erläutert habe, kann ein Gesetz mitunter recht schnell verabschiedet werden, wenn der Wille vorhanden ist. Interessanterweise hat gerade das Frauenministerium bisher keine Stellungnahme zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben.
Wirbel wegen gemeinsames Sorgerecht?
Nachfolgend ein Bericht aus dem Bereich Klatsch-und-Tratsch-Geschichten. Nicht nur die Helferindustrie scheint vom gemeinsamen Sorgerecht nichts zu halten, profitiert sie doch in erheblichem Maße vom Streit der Eltern um ihre Kinder. Auch die Boulevard-Medien sind daran beteiligt, wenn z.B. das Kind einer Prominenten bei seinem Vater lebt. Solche Fälle zeigen auf, dass es gar nicht um das Kindeswohl geht, sondern einzig darum, Streit zu schüren.
Ausstralien – Gemeinsame Sorgerecht ade
Der Mensch wird ja immer wieder gerne als die Krone der Schöpfung bezeichnet. Wenn man sich aber die stetigen Auswüchse des Feminismus anschaut, dann muss man sehr daran zweifeln. Vor einiger Zeit brachte der Blog von Zeiger einen Beitrag, der sehr bedenklich stimmt. Er nimmt Bezug auf einen englischen Artikel zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts in Australien. Auf der Homepage von Fathers and Families, auf der u.a. Glenn Sacks schreibt, der zumindest in der Männerbewegung bekannt ist, wird darüber ausführlich berichtet.
Frau vergiftete Sohn wegen Sorgerechtsvorteil
Eine 33-jährige Baselbieterin brachte wegen eines Streits mit dem Ex-Mann ihr Kind mit Medikamenten fast um. Trotzdem lebt der Bub wieder bei seiner Mutter.
Um sich einen Vorteil im Sorgerechtsstreit zu verschaffen, gab die Baselbieterin Sarah F.* ihrem dritten Kind 2008 eine Tablette Ritalin. Anschliessend fuhr sie mit dem zweieinhalbjährigen Bub ins Spital, wo die Ärzte das Medikament feststellten. Der Vorfall wurde dem Ex-Mann angelastet, worauf sein Besuchsrecht eingeschränkt wurde. Nach einem erneuten Krach wollte F. dreieinhalb Monate später ihren Ex-Mann mit der gleichen Taktik erneut belasten.
Sorgerechtsurteil des BGH ein Aprilscherz?
Angesichts der Veröffentlichung des Urteils, nämlich am 1. April bin ich auf die Idee des Aprilscherzes gekommen. Wenn man sich die Pressemitteilung und das Urteil durchliest, könnte man wirklich daran glauben. Wie so oft wurde auch hier das durch die Mutter geschaffene Kontinuitätsprinzip voran gestellt, obwohl man die Erziehungseignung in Frage stellen könne. Der letzte Satz kann allerdings nur als Scherz bezeichnet werden.
Gemeinsames Sorgerecht
Kürzlich las ich in einem Forenbeitrag sinngemäß folgendes: Erst wenn eine hohe Anzahl Rechtsanwälte und Richter selber vom Umgangsboykott und fehlendem Sorgerecht betroffen seien, würden diese eventuell umdenken. Von dieser Illusion sollte man sich aus mehreren Gründen verabschieden. Erstens müssen die betroffenen Anwälte und Richter ja weiterhin Geld verdienen, um Unterhalt zahlen zu können. Zweitens kümmert man sich um gewisse Dinge erst dann, wenn die Katastrophe eintritt. So ein Anwalt ist m.E. Robert Schulte-Frohlinde, der seinen eigenen Fall ins Netz gestellt hat.
Verhindern Gebühren das gemeinsame Sorgerecht?
Neue Schikanen auf dem Weg zum gemeinsamen Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Was der Gesetzgeber bisher nicht richten konnten, sollen wohl zusätzliche Gebühren verhindern. Kommunen verlangen mittlerweile zum einen für die Vaterschaftsanerkennung Gebühren und zum anderen für die Sorgerechtserklärung. Gäbe es das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an und dieses sollte eigentlich selbstverständlich sein, dann könnten auch keine Extra-Gebühren erhoben werden.
Petition: Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
Alle Rechte – keine Pflichten? So kennen wir dieses Land, wenn es um Mütter geht. Aber hat der entsorgte Vater außer ständig steigenden Zahlungsverpflichtungen wirklich gar keine Rechte mehr; außer vielleicht dem des (so Mutti das überhaupt erlaubt) „Umgangsrechts“? Dieses Wort stellt an sich schon eine Sprach-Perversion für unsere Väter in Deutschland dar! Und es sieht nicht so aus, als wolle Mutti Staat daran etwas ändern, siehe Beitrag Justiz wollte nie Väterprobleme lösen.
Unter anderem gibt es deshalb eine Petition zum gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Väter: open Petition
Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes
Es gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht, das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.
BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09
[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.
1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.
Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.
Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.
Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall Görgülü • Sorgerecht • Umgangsrecht • Umgangsboykott
Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag
Welches Sorgerecht dient den Kindern

©Gerd Altmann/Pixelio.de
Als ein „Sieg der Väter“ wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?
Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál
Trotz der Tatsache, dass drei Frauen ein Thema diskutierten, welches eigentlich eines der Väter ist, war es angenehm überraschend, das zwei Frauen so vehement für das sofortige Sorgerecht der Väter nach der Geburt plädierten.
Z.B.: Ab 28:59h Ursula Kodjoe: [..]Es besteht aber Elternschaft. [..]Wer sagt denn, das die Mutter sich zur Mutterschaft eignet? Hier besteht eine Schieflage.
Dr. Angelika Nake kam sukzessive immer mehr in die Defensive und der Unmut über die Gegenpositionen war ihr zum Ende hin mehr und mehr anzumerken. In diesem Zusammenhang sei auf die heutige Verleihung des Bundesverdienst-kreuzes an Edith Schwab verwiesen, die als Vorsitzende des VAM(v) und AG(f) in die gleiche einseitige Kerbe haut, wie die ebenfalls als Familienanwältin wirkende Dr. Nake .
Da beide Anwältinnen aus Mütter-zentrischer Sicht lamentier(t)en ist es mehr als erfreulich, dass Katrin Hummel und Ursula Kodjoe aus der Sicht der Kinder argumentieren – die sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter brauchen. Frankreich macht es uns schon lange vor, dass dieses Kind-gerechte Modell außerordentlich gut funktioniert – auch im Falle einer Trennung.
Die MP3-Datei zur Sendung ist auch in der Mediathek des FemokratieBlog gespeichert und kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden .
SWR2 Forum: Der Realitäts-Check – Welches Sorgerecht dient den Kindern?
FAZ: Katrin Hummel Artikel „Sorgerecht – Der entsorgte Vater“
FreshDads: Interview mit Katrin Hummel über die Hintergründe zu ihrem Buch „Der entsorgte Vater“
WikiMANNia: Sorgerecht • Trennungsväter • Vaterschaft • Umgangsrecht
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